Statut 2

 

über

 

Ehrungen, Ernennungen und Auszeichnungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand:   21.01.2013


 

 

 

 

§ 1   Allgemeines

 

Der TOSTEDTER SCHÜTZENVEREIN von 1854 e.V. kann Personen und Vereinigungen ehren, die sich um den Verein verdient gemacht haben, z.B. durch Ernennung zum Ehrenpräsidenten oder zum Ehrenmitglied sowie durch Auszeichnungen und Erinnerungszeichen.

 

§ 2   Ehrentitel, Ernennungen

 

Zum Ehrenpräsidenten kann nur derjenige ernannt werden, der das Amt des Präsidenten mindestens 10 Jahre verdienstvoll geführt hat. Weitere Ehrentitel werden an Vereinsmitglieder nicht verliehen, wovon auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes abgewichen werden kann, wenn ein Mitglied mindestens 20 Jahre ein Amt ununterbrochen innegehabt hat. Jeden Ehrentitel darf es nur einmal geben.

Die Ernennung zum Ehrenmitglied regelt § 4 Absatz (3) der Satzung.

Auf Antrag des geschäftsführenden Vorstandes erfolgt die Ernennung zum Ehrenpräsidenten, zum Ehrenmitglied oder zu einem sonstigen Ehrentitel durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

Über die Ernennung werden Urkunden ausgehändigt.

 

§ 3   Auszeichnungen

 

(1)         Auszeichnungen erfolgen durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes und werden nur in nachstehender Reihenfolge verliehen:

a.        Bundesabzeichen Deutscher Schützenbund groß

b.       Verdienstmedaille “Alt-Köln” am Band (Deutscher Schützenbund)

c.        Verdienstmedaille des Landesverbandes Hamburg in Gold

Zusätzlich kann der geschäftsführende Vorstand einen Antrag auf weitere Auszeichnungen für das Mitglied beim Kreis- oder Landesverband stellen.

(2)         Für langjährige Mitgliedschaft im Verein werden nachstehend aufgeführte Auszeichnungen vergeben:

25 Jahre    =    Nadel für Kopfbedeckung (silbernes Eichenblatt)

40 Jahre    =    Ehrennadel Landesverband

50 Jahre    =    Ehrennadel Deutscher Schützenbund mit Urkunde

60 Jahre    =    Ehrennadel Deutscher Schützenbund mit Urkunde

70 Jahre    =    Ehrennadel Deutscher Schützenbund mit Urkunde

(3)         Weitere Auszeichnungen können durch Beschluss und Erinnerungszeichen durch Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes verliehen werden.

(4)         Den jeweiligen Königen wird nach Beendigung des Königsjahres ein Königsorden verliehen.

 

§ 4   Ehrungen

 

Zum 75. Geburtstag sowie zur goldenen Hochzeit werden Mitglieder durch offiziellen Besuch von Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes geehrt. Der Besuch zum 75. Geburtstag sowie zur goldenen Hochzeit erfolgt nur auf Einladung des Jubilars.

Verstorbenen Mitgliedern wird die letzte Ehre mit einer Abordnung mit Fahne erwiesen, sofern von den Hinterbliebenen keine Einwände erhoben werden. Die Teilnahme an der Beerdigung liegt im Ermessen des Vereins, wenn diese außerhalb eines Umkreises von 100 km um Tostedt stattfindet. Die Bekanntgabe des Trauerfalles geschieht durch eine Anzeige.

 

§ 5   Widerruf

 

Die Mitgliederversammlung kann die Ernennung zum Ehrenpräsidenten oder zu einem sonstigen Ehrentitel auf Antrag des geschäftsführenden Vorstandes widerrufen, wenn der Betroffene sich seiner Ernennung als unwürdig erwiesen hat. Der Betroffene ist verpflichtet, die Ernennungsurkunde an den Verein zurückzugeben.

Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft ist in der Satzung § 14 Absatz 7 Buchstabe e) geregelt. Der Betroffene ist verpflichtet, die Ernennungsurkunde an den Verein zurückzugeben.

Der geschäftsführende Vorstand hat außerdem das Recht, Auszeichnungen zu entziehen, wenn die Voraussetzungen des § 1 dieses Statutes nicht mehr vorliegen. Die Betroffenen sind verpflichtet, die Auszeichnungen an den Verein zurückzugeben.

 

§ 6   Inkrafttreten

 

Das vorliegende Statut wurde vom geschäftsführenden Vorstand am 14.04.2003 beschlossen. Die letzte Änderung wurde am 21.01.2013 beschlossen. Damit tritt die bisherige Fassung außer Kraft.

 

 

 

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