Statut 5

 

über

 

Formale Abläufe bei Marsch und Paraden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand:   08.05.2014


 

 

§ 1   Struktur, Tradition und Dienstgrade

 

(1)      Der Verein folgt in seiner Formal-Struktur in Bezug auf Hierarchie und Auftreten den generellen Traditionen der „Königlichen Hannoverschen Jäger“ des ehemaligen Königreichs Hannover. Die äußere Ordnung lehnt sich an Tradition, Form und Ordnung eines ehemaligen militärischen Verbandes an. Der angetretene Schützenverein wird demzufolge als „Bataillon“ angesprochen.

(2)      Jedes männliche ordentliche Mitglied hat einen persönlichen Dienstgrad. Bei weiblichen ordentlichen Mitgliedern sind keine Dienstgrade vorgesehen. Das gilt gleichermaßen für weibliche und männliche Anwärter. Die Einzelheiten zu den Dienstgraden sind im Statut 1 (Uniform, Dienstgradbezeichnungen und Beförderung der Mitglieder) geregelt.

(3)      Die in diesem Statut festgelegten Regeln gelten für alle formalen Abläufe bei Marsch, Paraden oder ähnlichen Anlässen. Für die sonstigen Bereiche des Vereins wie Schießsport, Spielmannszug, Verwaltung, Fachwarte usw. haben Dienstgrade eine untergeordnete Bedeutung.

 

§ 2   Zugeinteilung

 

(1)      Alle Mitglieder des Vereins werden Zügen zugeteilt, die wie folgt gegliedert sind:

a)     1. Zug für männliche ordentliche Mitglieder

b)     2. Zug für männliche ordentliche Mitglieder

c)     3. Zug für männliche ordentliche Mitglieder

d)     4. Zug für männliche ordentliche Mitglieder

e)     5. Zug für weibliche ordentliche Mitglieder

f)      Jugendzug (6.Zug)

(2)      Die Zugehörigkeit im Jugendzug ist folgendermaßen geregelt:

a)     Alle männlichen und weiblichen Anwärter sind dem Jugendzug zugeordnet

b)     Alle männlichen und weiblichen ordentlichen Mitglieder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wählen, ob sie dem Jugendzug oder den Zügen 1-5 zugeordnet werden. Die Entscheidung über einen Wechsel vom Jugendzug in die Züge 1-5 kann jeweils mit Beginn des Kalenderjahres erfolgen. Die Entscheidung für einen Wechsel in die Züge 1-5 ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

c)     Für das Jahr 2012 wird eine Sonderregelung durchgeführt: Alle ordentlichen Mitglieder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres werden befragt, ob sie in den Zügen 1-5 verbleiben wollen oder in den Jugendzug wechseln wollen.

(2)      Für die Marschformation werden weitere Gruppierungen als Züge gebildet, deren Mitglieder aber organisatorisch weiterhin den Zügen nach Absatz (1) zugeordnet bleiben:

a)     Präsidentenzug

b)     Fahnenzug

c)     Ehrenzug

d)     Spielmannszug

e)     Jugendspielmannszug

 

§ 3  Führung der Einheiten

 

(1)      Das Bataillon wird durch einen Offizier im Dienstgrad Major oder höher kommandiert; in Stellvertretung durch einen befohlenen Offizier. Bei weiblichen ordentlichen Mitgliedern ist kein Dienstgrad vorgesehen.

(2)      Die Züge des Bataillons nach § 2 werden von gewählten Personen (außer Ehrenzug und Jugendspielmannszug) kommandiert:

a)        Die Züge eins bis vier mit männlichen ordentlichen Mitgliedern werden durch einen Offizier ab Dienstgrad Leutnant kommandiert. Diese Züge sind jeweils in mindestens zwei Halbzüge untergliedert, die jeweils von einem Halbzugführer im Dienstgrad eines Feldwebels kommandiert werden.

b)        Der fünfte Zug mit weiblichen ordentlichen Mitgliedern wird durch den Damenleiter geführt.

c)         Der Jugendzug wird von einem Zugführer im Rang eines Feldwebels geführt. Ist der Jugendzug in zwei Halbzüge untergliedert, wird der zweite Halbzug von einem Halbzugführer im Rang eines Feldwebels geführt. Bei weiblichen ordentlichen Mitgliedern ist kein Dienstgrad vorgesehen.

d)        Der Präsidentenzug wird vom Präsidenten im Dienstgrad ab Oberleutnant geführt. Bei weiblichen ordentlichen Mitgliedern ist kein Dienstgrad vorgesehen.

e)        Der Fahnenzug wird durch einen Offizier im Dienstgrad ab Leutnant geführt. Bei weiblichen ordentlichen Mitgliedern ist kein Dienstgrad vorgesehen.

f)         Der Ehrenzug wird vom jeweils anwesenden ranghöchsten Dienstgrad, bei gleichem Rang vom Lebensälteren, geführt.

g)        Der Spielmannszug wird vom Tambourmajor im Rang eines Feldwebels geführt. Bei weiblichen ordentlichen Mitgliedern ist kein Dienstgrad vorgesehen.

h)        Beim Jugendspielmannszug ist kein Dienstgrad für den Tambourmajor vorgesehen.

 

§ 4   Marschreihenfolge

 

(1)      Die Marschreihenfolge der ordentlichen Mitglieder in den Zügen eins bis fünf wird durch Schießwettbewerb ermittelt. Hierzu werden die Ergebnisse des Schießens auf die Ehrenscheibe herangezogen. Die Leistungen beim Schlussschießen des Vorjahres und beim Ausmarsch des laufenden Jahres werden zusammengefasst. Je besser die Schießleistungen der einzelnen Züge, je weiter vorne wird marschiert. Die Ergebnisse werden im Rahmen des Schützenfestes bekannt gegeben und haben nach dem Schützenfest Gültigkeit. Diese Regelung soll gewährleisten, dass das Aufrücken des jeweiligen Königszuges zeitgleich mit der jährlichen Festlegung der Zugreihenfolge erfolgt.

(2)      Unter Berücksichtigung traditioneller Gegebenheiten und unter Einbeziehung der Regelung in Absatz (1) ergibt sich folgenden Marschreihenfolge:

a)     Spielmannszug,

b)     Jugendspielmannszug,

c)      Musikzug

d)     Präsidentenzug,

e)     Zug mit männlichen ordentlichen Mitglieder, welcher den jeweiligen Schützenkönig stellt (Königszug),

f)      Fahnenzug,

g)     Ehrenzug,

h)     Jugendzug,

i)       Züge eins bis fünf (ohne Königszug) nach der gemäß Absatz (1) ermittelten Reihenfolge.

(3)      Änderungen der Zugreihenfolge können vom geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden. Ansonsten liegt es in dringenden Fällen im Ermessen des Kommandeurs entsprechende Maßnahmen anzuordnen. Das gilt insbesondere bei Anlässen außerhalb von Tostedt.

 

 

§ 5   Inkrafttreten

 

Dieses Statut wurde vom geschäftsführenden Vorstand am 08.05.2014 beschlossen. Damit tritt die bisherige Fassung außer Kraft.

Die Regelung der Marschreihenfolge nach § 4 Absatz (1) dieses Statutes wird erstmals nach dem Schützenfest 2005 unter Berücksichtigung der Schießergebnisse Schlussschießen 2004 und Ausmarsch 2005 angewandt.

 

 

 

Anlage 1:   Handbuch für Kommandeur, kommandierende Offiziere und Feldwebel

 

 

 

Ende Statut 5